Null Kosten! Riesengewinn!

Für Ihren Betrieb entstehen keine Kosten.
Wir sind von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ermächtigt, Ersthelfer im Betrieb gemäß BGG 948 auszubilden. Und diese übernehmen auch alle Kosten.

Unser Service: Wir wickeln sämtliche Formalitäten für Sie ab!
Gesetzliche Grundlagen:

  Jeder Betrieb muss Ersthelfer vorweisen.
  Rechtsgrundlagen sind §10 des Arbeitsschutzgesetzes und § 26 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1.
  Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bestraft.